Ärzte, die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind und Mitglied im Versorgungswerk sind, können freiwillig in die DRV einzahlen. In bestimmten Situationen, etwa bei Auslandsaufenthalten oder Mindestrenten, kann das sinnvoll sein.

Hintergrund

Freiwillige Beiträge zur DRV können dazu dienen, die Mindestversicherungszeit für bestimmte DRV-Leistungen zu erfüllen. Sie sind sinnvoll für Ärzte, die sich Flexibilität bei der Altersrente erhalten möchten. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen DRV beträgt monatlich rund 100 Euro, der Höchstbeitrag liegt bei über 1.300 Euro. Freiwillige Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Der Rentenwert freiwilliger Beiträge ist begrenzt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie vor freiwilligen DRV-Einzahlungen, ob diese im Vergleich zu Versorgungswerks-Mehrzahlungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Ärzteversichert berät Sie zu einer optimalen Altersvorsorgestrategie, die alle Säulen berücksichtigt. Klären Sie die Auswirkungen auf Ihre Gesamtversorgungssituation mit einem spezialisierten Berater. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse.

Quellen

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