Die Gewährleistungsversicherung schützt Praxen gegen Schadenersatzansprüche, die aus der mangelhaften Beschaffenheit eingesetzter Materialien, Implantate oder Produkte entstehen. Sie ergänzt die Berufshaftpflicht um produktbezogene Risiken.

Hintergrund

In Zahnarztpraxen oder chirurgischen Praxen kommen Implantate, Materialien und Hilfsstoffe zum Einsatz. Wenn diese Produkte Mängel aufweisen und Patienten schädigen, können Schadenersatzansprüche entstehen, die über die normale Berufshaftpflicht hinausgehen. Die Produkthaftpflicht des Herstellers deckt nicht alle Fälle ab. Eine Gewährleistungsversicherung schließt diese Lücke. Sie ist insbesondere für Praxen relevant, die eigene zahntechnische Arbeiten fertigen oder Implantate einsetzen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht produktbezogene Schäden ausreichend abdeckt. Ärzteversichert analysiert Ihren gesamten Versicherungsschutz und empfiehlt gegebenenfalls eine Gewährleistungsversicherung als Ergänzung. Sprechen Sie uns an für eine vollständige Risikoanalyse Ihrer Praxis.

Quellen

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