Niedergelassene Ärzte als Freiberufler ermitteln ihren steuerlichen Gewinn in der Regel durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese ist einfacher als die Bilanzierung und für die meisten Arztpraxen ausreichend.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist für Freiberufler Standard
- Einnahmen minus Betriebsausgaben = steuerlicher Gewinn, der dem Einkommensteuersatz unterliegt
- Bilanzierungspflicht entsteht bei Überschreitung von 600.000 Euro Jahresumsatz (§ 141 AO)
Ausführliche Antwort
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das steuerliche Standardverfahren für Freiberufler. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen werden im Jahr der Zahlung erfasst, Ausgaben im Jahr der Zahlung. Das vereinfacht die Buchführung erheblich gegenüber der Bilanzierung, die Forderungen und Verbindlichkeiten zeitlich abgrenzen muss.
Der steuerliche Gewinn ergibt sich aus: Einnahmen (KV-Honorare, Privatpatienteneinnahmen, Selbstzahlerleistungen) minus Betriebsausgaben (Personal, Miete, Geräte, Fortbildung, Versicherungen, KFZ-Kosten, Steuerberatung). Dieser Gewinn unterliegt als Einkommen der Einkommensteuer mit Spitzensatz bis 45 Prozent und ggf. dem Solidaritätszuschlag.
Für Ärzte über bestimmten Schwellenwerten (Jahresumsatz über 600.000 Euro oder Jahresgewinn über 60.000 Euro) kann das Finanzamt Buchführungs- und Bilanzierungspflicht anordnen (§ 141 AO). In diesem Fall wird ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung erforderlich. Dieser ist deutlich aufwendiger und erfordert einen Steuerberater.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Eine korrekte EÜR setzt eine vollständige Belegführung voraus. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Versicherungsprämien für Berufshaftpflicht, BU und Praxisversicherungen vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind, was die Steuerlast senkt.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Gesetze im Internet
- Bundesfinanzministerium – Steuern für Freiberufler
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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