Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen GKV-Beiträge berechnet werden. Für Ärzte ist sie relevant für die Entscheidung zwischen GKV und PKV sowie für die Berechnung der Beitragslast.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • GKV-Beitragsbemessungsgrenze 2026: 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich)
  • Einkommen oberhalb der BBG ist GKV-beitragsfrei
  • Versicherungspflichtgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann ein Wechsel in die PKV möglich ist

Ausführliche Antwort

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der GKV-Beiträge erhoben werden. Für 2026 beträgt sie 66.150 Euro jährlich. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als die BBG, werden GKV-Beiträge nur auf den BBG-Betrag berechnet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,6 Prozent), also rund 16,2 Prozent.

Der maximale GKV-Beitrag beträgt damit für 2026 bei Arbeitnehmern (Arbeitnehmer-Anteil: 8,1 Prozent) monatlich ca. 446 Euro. Bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten, die den vollen Beitrag selbst tragen, sind es ca. 892 Euro. Für Ärzte mit hohem Einkommen ist die PKV in der Regel günstiger und leistungsstärker.

Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 73.800 Euro jährlich. Erst wenn ein Arzt diese Grenze überschreitet, darf er in die PKV wechseln. Da die meisten Ärzte nach einigen Jahren als Assistenzarzt die JAEG überschreiten, ist der PKV-Wechsel für viele Ärzte möglich und häufig sinnvoll.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die kurz über der JAEG liegen, sollten den PKV-Wechsel sorgfältig abwägen: PKV bietet höhere Leistungen, aber keine beitragsfreie Familienversicherung und höhere Beiträge im Alter. Ärzteversichert berät neutral zur PKV-GKV-Entscheidung und vergleicht langfristige Kosten und Leistungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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