Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten Bonusprogramme für gesundheitsförderndes Verhalten an, etwa für Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen. Ärzte spielen bei der Durchführung und Dokumentation dieser Leistungen eine zentrale Rolle.

Hintergrund

GKV-Bonusprogramme nach § 65a SGB V belohnen Versicherte für Vorsorge- und Präventionsleistungen. Für Ärzte entstehen durch Bonusprogramme keine direkten Einnahmen, jedoch können sie Anlass sein, Präventionsleistungen anzubieten und abzurechnen. Bestimmte Impfleistungen und Vorsorgeuntersuchungen werden über den EBM vergütet. Die Dokumentation für Bonusprogramme ist in der Praxissoftware abzubilden. Ärzte können Patientenbindung und Praxiseinkommen durch gezielte Präventionsangebote steigern.

Praktische Hinweise für Ärzte

Informieren Sie sich über die Bonusprogramme der häufigsten Krankenkassen Ihrer Patienten. Bieten Sie aktiv Vorsorge- und Präventionsleistungen an und dokumentieren Sie diese korrekt. Ärzteversichert berät Sie zu einem vollständigen Versicherungsschutz für Ihre Praxis, einschließlich aller relevanten Haftpflichtaspekte. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Praxisberatung.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →