GKV-Wahltarife bieten gesetzlich versicherten Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz über den Standardumfang hinaus zu gestalten. Zu den gängigen Optionen zählen Selbstbehalt-Tarife, Kostenerstattungstarife und spezielle Krankengeldoptionen. Angestellte Klinikärzte, die der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, profitieren besonders von einer gezielten Tarifauswahl.

Hintergrund

Gemäß § 53 SGB V dürfen Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Selbstbehalttarife ermöglichen eine Beitragsrückerstattung, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Kostenerstattungstarife erlauben die Abrechnung nach privatärztlichen Maßstäben und damit den freien Arztzugang. Wahltarife für Krankengeld sind besonders für Ärzte in Teilzeit oder mit schwankendem Einkommen interessant, da das gesetzliche Krankengeld auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt ist. Eine Mindestbindung von drei Jahren gilt für viele Wahltarife. Kassen sind nicht verpflichtet, alle Tarife anzubieten, sodass ein Vergleich lohnt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Angestellte Ärzte, die GKV-pflichtig versichert sind, sollten prüfen, ob ein Kostenerstattungstarif die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen erleichtert. Der Selbstbehalttarif lohnt sich vor allem für gesunde Ärzte ohne häufige Arztbesuche. Bei der Wahl des Krankengeldzusatztarifs ist auf die Karenzzeit zu achten. Ärzteversichert berät Sie zu Wahltarifen und zeigt auf, ob eine ergänzende Krankentagegeldversicherung die sinnvollere Alternative ist.

Quellen

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