Die GKV erstattet beim Zahnersatz keine individuellen Kosten, sondern gewährt sogenannte Festzuschüsse, die sich an der kostengünstigsten Regelversorgung orientieren. Der Festzuschuss beträgt in der Regel 60 Prozent des Befundwertes und kann bei regelmäßigem Bonusheft auf bis zu 75 Prozent steigen. Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es ergänzende Härtefall-Regelungen. Darüber hinausgehende Kosten müssen Patienten selbst tragen.
Hintergrund
Das System der Festzuschüsse wurde eingeführt, um die GKV finanziell zu entlasten und gleichzeitig Patienten einen planbaren Grundschutz zu gewähren. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Zahnersatzversorgung als Regelversorgung gilt. Hochwertigere Materialien wie Vollkeramik oder aufwendige implantologische Versorgungen liegen regelmäßig über der Regelversorgung. Kassenpatienten zahlen daher bei modernen Versorgungsformen oft erhebliche Eigenanteile. Eine private Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen. Patienten, die ein Bonusheft über mindestens fünf Jahre lückenlos geführt haben, erhalten einen erhöhten Festzuschuss von 75 Prozent auf die Regelversorgung. Für Patienten mit besonders geringem Einkommen gibt es zusätzliche Härtefallregelungen, durch die die Eigenanteile weiter reduziert werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Auch wenn Ärzte selbst meist privat versichert sind, stellt sich die Frage der Zahnzusatzabsicherung für Angestellte in der Praxis oder für Familienangehörige in der GKV. Zudem ist es als niedergelassener Arzt sinnvoll, Patienten auf die Bedeutung regelmäßiger Bonushefteinträge hinzuweisen, da diese den Festzuschuss dauerhaft erhöhen. Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, den eigenen Versicherungsschutz und den des Praxisteams bedarfsgerecht aufzustellen, einschließlich hochwertiger Zahnzusatztarife.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Festzuschüsse Zahnersatz
- GKV-Spitzenverband: Zahnersatz und Festzuschüsse
- Bundeszahnärztekammer: Patienteninformationen Zahnersatz
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →