Der GKV-Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Er wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und kann je nach Kasse erheblich variieren. Versicherte haben das Recht, bei einer Erhöhung sonderzukündigen. Ein regelmäßiger Kassenvergleich ist daher finanziell sinnvoll.

Hintergrund

Seit der GKV-Reform 2015 können Krankenkassen den Zusatzbeitrag eigenständig festlegen, um Ausgaben zu decken, die über den allgemeinen Beitragssatz hinausgehen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird vom Bundesgesundheitsministerium jährlich neu festgesetzt und dient als Orientierungsgröße. Kassen mit guter Finanzlage bieten günstigere Sätze an, während finanziell angespannte Kassen höhere Sätze erheben müssen. Für Selbstständige und freiwillig GKV-Versicherte summieren sich diese Unterschiede schnell. GKV-Mitglieder sollten beachten, dass der Wechsel der Krankenkasse nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich ist. Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht, das auch ohne Bindungsfrist ausgeübt werden kann.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte, die noch freiwillig gesetzlich versichert sind oder Familienmitglieder in der GKV haben, sollten die Zusatzbeiträge der infrage kommenden Kassen regelmäßig prüfen. Besonders in der Weiterbildungszeit oder beim Berufseinstieg kann ein Kassenwechsel bares Geld sparen. Ärzteversichert berät zudem, wann der Wechsel in die private Krankenversicherung finanziell und leistungsseitig vorteilhafter ist, und zeigt individuelle Optionen auf.

Quellen

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