Die GOÄ-Reform ist eines der größten Reformprojekte im Privatarztrecht der letzten Jahrzehnte. Die neue Gebührenordnung soll die seit 1982 weitgehend unveränderte GOÄ ersetzen und medizinischen Fortschritt sowie veränderte Versorgungsstrukturen abbilden. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben nach langen Verhandlungen einen gemeinsamen Entwurf erarbeitet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant.

Hintergrund

Die bisherige GOÄ enthält viele veraltete Ziffern und berücksichtigt moderne Diagnose- und Therapieverfahren nur unzureichend durch analoge Bewertungen. Die neue GOÄ soll rund 5.000 Leistungspositionen umfassen, eine verbesserte Systematik aufweisen und die ärztliche Leistungskomponente stärker betonen. Gleichzeitig sollen technische Leistungen stärker an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Für Ärzte mit hohem Privatpatientenanteil kann die Reform erhebliche Auswirkungen auf das Honorarvolumen haben. Für die Übergangsphase nach Einführung der neuen GOÄ sind spezifische Übergangsregelungen geplant, damit bereits vereinbarte Honorare angepasst werden können. Ärzte mit hohem Anteil an technischen Leistungen sollten besonders auf Veränderungen bei den Bewertungsgrundlagen achten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten sich frühzeitig mit den neuen Ziffern und Abrechnungsregeln vertraut machen und Praxissoftware rechtzeitig aktualisieren lassen. Auch die Auswirkungen auf bestehende Kostenerstattungsvereinbarungen mit PKV-Versicherern sollten geprüft werden. Ärzteversichert beobachtet die Entwicklung der GOÄ-Reform und informiert über Konsequenzen für die Praxisabsicherung.

Quellen

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