Ärzte, die Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Behörden oder private Auftraggeber erstellen, erhalten dafür ein Gutachterhonorar, das je nach Auftraggeber und Art des Gutachtens unterschiedlich geregelt ist. Für gerichtliche Gutachten gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), für private Gutachten die freie Honorarvereinbarung. Das Honorar umfasst Zeitaufwand, Fahrtkosten und sachliche Aufwendungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für gerichtliche Gutachten gilt der Stundensatz nach JVEG, der je nach Sachgebiet zwischen 75 und 130 Euro netto beträgt
  • Privatgutachten für Versicherungen oder Anwälte können deutlich höher honoriert werden und werden frei vereinbart
  • Gutachterhonorare müssen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit versteuert werden

Ausführliche Antwort

Gerichtsgutachter in Zivilverfahren werden nach JVEG entlohnt. Der Stundensatz für Ärzte der höchsten Honorargruppe (Spezialgebiete wie Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie) liegt bei bis zu 130 Euro netto pro Stunde, zuzüglich Fahrtkosten und Schreibauslagen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Gerichtskasse. Gutachter können den Zeitaufwand detailliert geltend machen, wobei überhöhte Stundenansätze von Gerichten überprüft werden.

Privatgutachten im Auftrag von Versicherungsgesellschaften, Rentenversicherungsträgern oder Anwälten werden frei vereinbart. Erfahrene Fachgutachter berechnen je nach Spezialisierung zwischen 150 und 300 Euro netto pro Stunde. Ein umfangreiches orthopädisches oder psychiatrisches Gutachten kann so 1.000 bis 5.000 Euro Honorar einbringen.

Ärzte, die Gutachtertätigkeit im größeren Umfang aufnehmen, müssen prüfen, ob eine selbstständige Tätigkeit angemeldet werden muss und wie das Gutachterhonorar umsatz- und einkommensteuerlich zu behandeln ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Gutachter haften für die inhaltliche Richtigkeit ihrer Gutachten. Eine spezielle Gutachterhaftpflichtversicherung ist empfehlenswert, da die reguläre Berufshaftpflicht Gutachtertätigkeit nicht immer einschließt. Ärzteversichert klärt, ob die bestehende Police Gutachten abdeckt und empfiehlt passende Ergänzungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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