Ärzte können als Gutachter für Gerichte, Versicherungen, die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder private Auftraggeber tätig werden. Gutachtertätigkeit ist eine attraktive Nebentätigkeit, die das ärztliche Einkommen ergänzt, fachliche Anerkennung verschafft und zeitlich flexibel ausgeübt werden kann. Sie erfordert jedoch spezifische Kenntnisse, Sorgfalt und in der Regel eine besondere Haftpflichtabsicherung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gerichtsgutachter werden nach JVEG vergütet (Stundensätze zwischen 75 und 130 Euro), Privatgutachten sind frei kalkulierbar
  • Für eine Gerichtsgutachtertätigkeit ist eine öffentliche Bestellung als Sachverständiger durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Ärztekammer empfehlenswert
  • Gutachter haften für die inhaltliche Richtigkeit ihrer Gutachten, weshalb eine spezifische Gutachterhaftpflichtversicherung wichtig ist

Ausführliche Antwort

Der Einstieg in die Gutachtertätigkeit beginnt meist über kollegiale Netzwerke oder die Empfehlung als Experte durch Ärztekammern, Rechtsanwälte oder Versicherungsgesellschaften. Für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger muss ein Antrag bei der zuständigen Kammer eingereicht werden, verbunden mit Nachweis der fachlichen Kompetenz, Referenzen und einem Leumund.

Die Durchführung eines Gutachtens folgt einem klaren Schema: Aktenanalyse, Befragung des Probanden, körperliche Untersuchung (bei medizinischen Gutachten), Auswertung der Befunde und schriftliche Darstellung im Gutachten. Gutachter müssen methodisch sauber arbeiten und dürfen keine Partei bevorzugen.

Im Bereich der sozialen Sicherung (Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung) gibt es spezifische Formulargutachten und Bewertungssysteme (MdE-Einschätzung, GdB-Feststellung), die Fachkenntnisse erfordern.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Gutachter sollten ihre Berufshaftpflicht auf die Einbeziehung von Gutachtertätigkeit prüfen, da viele Standardpolicen diese ausschließen. Ärzteversichert überprüft die Police und empfiehlt bei Bedarf eine Erweiterung oder eine separate Gutachterhaftpflicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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