Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind bei den Ärztekammern angesiedelt und bieten Patienten und Ärzten ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen. Das Verfahren ist für den Patienten kostenfrei und endet mit einem Gutachten, das zwar nicht rechtskräftig ist, aber häufig als Grundlage für außergerichtliche Einigungen dient. Für den betroffenen Arzt besteht keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme, jedoch empfehlen die meisten Berufshaftpflichtversicherer die Kooperation. Im Schnitt werden bundesweit mehrere tausend Fälle jährlich bearbeitet.

Hintergrund

Die Ärztekammern haben Gutachterkommissionen eingerichtet, um Patienten einen niedrigschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Beurteilung zu ermöglichen, ohne den aufwendigen Klageweg beschreiten zu müssen. In etwa einem Drittel der Fälle wird ein Behandlungsfehler festgestellt. Die Gutachten werden von erfahrenen Fachärzten und Juristen gemeinsam erstellt. Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate. Das Verfahren vor der Gutachterkommission ist vertraulich und kann parallel zu einem Gerichtsverfahren geführt werden. Beide Verfahren schließen sich nicht aus, auch wenn das Gutachten der Kommission nicht als Beweis im Gerichtsverfahren gilt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Bei Einleitung eines Gutachterkommissionsverfahrens sollten Ärzte unverzüglich ihren Berufshaftpflichtversicherer informieren und die Kommunikation über die Versicherung abwickeln. Eigenständige Stellungnahmen ohne Abstimmung mit dem Versicherer können die Verteidigungsposition verschlechtern. Ärzteversichert empfiehlt eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung, die auch die Kosten im außergerichtlichen Verfahren übernimmt.

Quellen

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