Die Geburtshilfe gehört zu den Fachgebieten mit dem höchsten Haftungsrisiko in der Medizin. Kommt es bei der Geburt zu einem Sauerstoffmangel oder anderen Komplikationen mit dauerhaftem Schaden beim Kind, können Schadenersatzansprüche über viele Jahrzehnte laufen, da betroffene Kinder lebenslang Versorgung benötigen. Schadensummen von mehreren Millionen Euro sind in solchen Fällen keine Seltenheit. Die Berufshaftpflichtprämien für Geburtshelfer sind entsprechend hoch.
Hintergrund
Viele Frauenärzte haben die Geburtshilfe aus ihrer Praxis zurückgezogen, da die Haftpflichtprämien die wirtschaftliche Rentabilität gefährden. Dies hat zu einem Mangel an geburtshilflichen Angeboten insbesondere im ländlichen Raum geführt. Kliniken übernehmen den Großteil der Geburten, sind aber ebenfalls mit steigenden Prämien konfrontiert. Der Gesetzgeber diskutiert verschiedene Modelle zur Prämienentlastung, etwa staatliche Zuschüsse. Die Nachhaftungszeit bei geburtshilflichen Schäden sollte mindestens 25 bis 30 Jahre betragen, da Kinder bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus Ansprüche geltend machen können. Ärzte sollten prüfen, ob ihre Versicherung auch nach Aufgabe der geburtshilflichen Tätigkeit ausreichend Nachhaftungsschutz bietet.
Praktische Hinweise für Ärzte
Gynäkologen mit geburtshilflicher Tätigkeit müssen sicherstellen, dass ihr Haftpflichtversicherungsschutz ausdrücklich die Geburtshilfe einschließt und die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Nachhaftungsklauseln sind besonders wichtig, da Klagen noch Jahrzehnte nach der Geburt eingereicht werden können. Ärzteversichert hilft, den passenden Schutz mit ausreichender Deckungssumme und Nachhaftung zu finden.
Quellen
- Bundesärztekammer: Geburtshilfe und Haftungsrecht
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
- GDV: Haftpflichtversicherung für Ärzte
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →