Die Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene und angestellte Ärzte gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Schadensersatzansprüchen aus der ärztlichen Tätigkeit. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Behandlungsfehler oder Sorgfaltspflichtverletzungen entstehen. Die Versicherung übernimmt auch die Prüfung unbegründeter Ansprüche und die Kosten für die Rechtsverteidigung. Die Deckungssummen müssen ausreichend hoch sein, da Arzthaftungsschäden in Millionenhöhe möglich sind.

Hintergrund

Die gesetzliche Verpflichtung zur Berufshaftpflicht ergibt sich aus dem Heilberufsgesetz der Länder sowie aus den Zulassungsverordnungen für Vertragsärzte. Für unterschiedliche Fachgebiete gelten unterschiedliche Risikostrukturen und Prämienklassen. Besonders hoch belastet sind Geburtshelfer, Anästhesisten und Neurochirurgen. In der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit ist ein Versicherungsnachweis Pflicht. Bei der Deckungssumme empfehlen Experten für Personenschäden mindestens drei Millionen Euro pauschal pro Schadensfall. Bei operativer Tätigkeit oder risikoreicheren Fachgebieten sollte die Deckungssumme deutlich höher gewählt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Bei der Wahl der Berufshaftpflicht sollten Ärzte auf ausreichende Deckungssummen, den Einschluss grober Fahrlässigkeit sowie Nachhaftungsregelungen achten. Ärzteversichert vergleicht Tarife führender Anbieter und findet bedarfsgerechten Schutz für jede Fachrichtung und Praxisform. Regelmäßige Überprüfung des Schutzes bei Veränderungen im Tätigkeitsspektrum ist unbedingt empfehlenswert.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →