Die PKV erstattet Heilpraktikerleistungen in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), wenn der Tarif entsprechende Klauseln enthält. Viele Premiumtarife schließen Heilpraktikerbehandlungen bis zu definierten Jahreshöchstgrenzen ein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erstattung von Heilpraktikerleistungen hängt von den konkreten Tarifbedingungen ab
  • Jahreshöchstbeträge zwischen 500 und 2.000 Euro sind in guten PKV-Tarifen üblich
  • Methodenausschlüsse für Homöopathie sind in manchen Tarifen verankert

Ausführliche Antwort

Heilpraktiker rechnen nach dem GebüH ab, einem nicht gesetzlich geregelten Honorarverzeichnis mit Spannbreiten je Position. Eine typische Heilpraktikerbehandlung kostet 50 bis 200 Euro je Sitzung. PKV-Versicherte erhalten diese Kosten erstattet, wenn der Tarif Heilpraktikerleistungen explizit einschließt. Zu den häufig erstatteten Methoden gehören Akupunktur, manuelle Therapien, Phytotherapie und Laboruntersuchungen nach GebüH.

Ausschlussgründe für die Erstattung können sein: Behandlung durch einen nicht zugelassenen Heilpraktiker, Methoden, die nicht dem GebüH entsprechen, oder eine Behandlung, die als "experimentell" eingestuft wird. Besonders Homöopathie und anthroposophische Medizin werden von manchen PKV-Anbietern ausgeschlossen.

Für Ärzte, die Heilpraktikerleistungen als Privatpatienten in Anspruch nehmen oder diese als ergänzende Behandlungsform für ihre PKV-versicherten Patienten empfehlen, ist es wichtig zu wissen, welche Methoden der Tarif des Patienten erstattet. Vor der Empfehlung lohnt ein kurzer Hinweis, dass der Patient dies bei seiner PKV klären sollte.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die selbst PKV-versichert sind und alternative Heilmethoden nutzen, sollten bei der nächsten Tarif-Überprüfung auf den Heilpraktiker-Einschluss achten. Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife mit dem Fokus auf ganzheitliche Medizin und berät zu Tarifen mit umfassendem Heilpraktiker-Einschluss.

Quellen und weiterführende Informationen

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