Die GKV übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet sind. Typische Hilfsmittel sind Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen, Orthesen oder Inhalatoren. Versicherte können zwischen Produkten wählen, die über den Festbetrag hinausgehen, müssen dann aber den Mehrpreis selbst tragen. Chronisch Kranke und Kinder unter 18 Jahren sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Hintergrund

Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband erstellt und regelmäßig aktualisiert. Hersteller müssen ihre Produkte für die Aufnahme ins Verzeichnis zertifizieren lassen. Für viele Hilfsmittel schließen Krankenkassen Verträge mit ausgewählten Leistungserbringern ab, was die Wahlmöglichkeiten der Patienten einschränken kann. Bei medizinisch begründetem Bedarf können Versicherte auch nicht gelistete Hilfsmittel im Einzelfall beantragen. Kürzlich wurden die Regelungen zu digitalen Gesundheitshilfsmitteln wie Hör-Apps oder Bewegungsanalysesystemen erweitert. Ärzte sollten aktuelle Verordnungshinweise beachten, um Patienten optimal zu beraten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Als Verordner von Hilfsmitteln sind Ärzte für die korrekte Verordnung und Begründung verantwortlich. Fehler in der Verordnung können zu Kürzungen bei der Kassenabrechnung führen. Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, sich über aktuelle Verordnungsrichtlinien der KBV zu informieren, um Regresse zu vermeiden. Eine Rechtsschutzversicherung mit Abdeckung von Verordnungsstreitigkeiten kann sinnvoll sein.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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