HNO-Praxen zeichnen sich durch einen hohen Geräteaufwand aus. Audiometer, Tympanometer, Endoskope und chirurgische Laser gehören zur Standardausstattung moderner HNO-Praxen. Die Abrechnung erfolgt sowohl nach EBM für Kassenpatienten als auch nach GOÄ für Privatpatienten, mit einer Vielzahl fachspezifischer Ziffern. Chirurgische Eingriffe wie Nasenpolypenentfernungen oder Parazentesen können in der Praxis ambulant durchgeführt werden und erfordern entsprechende Zulassungen.
Hintergrund
Der Investitionsbedarf einer HNO-Praxis liegt bei der Neugründung oder Übernahme oft im sechsstelligen Bereich. Audiologische Geräte müssen regelmäßig kalibriert und gewartet werden. Die Kooperation mit Hörgeräteakustikern ist ein wichtiges Geschäftsfeld. Zunehmend spielen auch allergologische Leistungen und Schlafmedizin eine Rolle im HNO-Spektrum. Lärmschutzanforderungen an Audiometrie-Räume und ergonomische Anforderungen an den Arbeitsplatz stellen besondere bauliche Anforderungen an HNO-Praxen. Diese müssen bei der Praxisplanung oder -renovierung von Anfang an berücksichtigt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
HNO-Ärzte sollten ihren Versicherungsschutz auf die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung abstimmen. Neben der Berufshaftpflicht sind eine Geräteversicherung für teure Spezialgeräte und eine Betriebsunterbrechungsversicherung empfehlenswert. Ärzteversichert kennt die besonderen Anforderungen von Fachpraxen und erstellt maßgeschneiderte Versicherungskonzepte für HNO-Ärzte.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- KBV: Abrechnung HNO
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung HNO
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