Eine Holding-Struktur besteht typischerweise aus einer operativen Gesellschaft, die die ärztliche Tätigkeit ausübt, und einer Muttergesellschaft (Holding), die Gewinne und Vermögenswerte hält. Ausschüttungen von der operativen GmbH an die Holding sind nach dem Schachtelprivileg nahezu steuerfrei, was eine effiziente Thesaurierung ermöglicht. Die Holding kann dann in Immobilien, Wertpapiere oder andere Unternehmen investieren. Für Ärzte mit hohen Praxisgewinnen ist dieses Modell steuerlich besonders attraktiv.
Hintergrund
Das Schachtelprivileg nach dem Körperschaftsteuergesetz erlaubt, dass Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 Prozent steuerfrei sind. Erst bei Entnahme durch den Gesellschafter als natürliche Person fällt Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer an. Die Holding ermöglicht so einen erheblichen Steuerstundungseffekt. Voraussetzung ist, dass die ärztliche Leistungserbringung weiterhin über die persönliche Zulassung des Arztes erfolgt. Wichtig ist, dass Gewinne innerhalb der Holding über mehrere Jahre thesauriert werden können, bevor sie entnommen werden müssen. Diese Strategie erlaubt es, Steuern auf Entnahmen langfristig zu optimieren.
Praktische Hinweise für Ärzte
Die Errichtung einer Holding-Struktur erfordert intensive steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung. Laufende Compliance-Pflichten wie Jahresabschlüsse und Gesellschafterversammlungen müssen beachtet werden. Ärzteversichert empfiehlt, neben der steuerlichen Optimierung auch den Versicherungsschutz für die neue Gesellschaftsstruktur zu prüfen, insbesondere D&O-Versicherungen und eine angepasste Vermögensschadenhaftpflicht.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Körperschaftsteuer Schachtelprivileg
- Bundesärztekammer: Ärztliche Gesellschaftsformen
- IHK: Holdingstrukturen für Unternehmer
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