Individuelle Gesundheitsleistungen sind ärztliche Leistungen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen und vom Patienten privat bezahlt werden. Typische IGeL sind professionelle Zahnreinigung, Augeninnendruckmessung oder Ultraschalluntersuchungen, die die GKV nicht übernimmt. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ, und der Patient muss vor Behandlung schriftlich einwilligen und über die Kosten informiert werden. Die Nachfrage nach IGeL ist hoch, da viele Patienten bereit sind, für zusätzliche Vorsorge zu zahlen.

Hintergrund

Der IGeL-Monitor des MDS bewertet regelmäßig IGeL-Leistungen hinsichtlich ihres Nutzens. Viele Leistungen werden als unklar oder sogar tendenziell negativ bewertet, was zu kritischer Berichterstattung führt. Ärzte müssen IGeL sachlich anbieten und dürfen keinen unzulässigen Druck auf Patienten ausüben. Das Patientenrechtegesetz stellt klare Anforderungen an Aufklärung und schriftliche Vereinbarung vor der Leistungserbringung. Für die Abrechnung von IGeL-Leistungen müssen Ärzte eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten abschließen, die Leistung, Kosten und den Hinweis enthält, dass die GKV diese Leistung nicht übernimmt. Formulare dafür sollten standardisiert und vor der Leistungserbringung unterschrieben sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Eine rechtssichere IGeL-Praxis erfordert standardisierte schriftliche Vereinbarungen, transparente Kostendarstellung und vollständige Dokumentation der Aufklärung. Fehler in der IGeL-Abrechnung können zu Rückforderungen und Haftungsansprüchen führen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass IGeL-Honorarstreitigkeiten durch eine spezialisierte Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein sollten.

Quellen

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