Immobilien sind für Ärzte ein populäres Altersvorsorge-Instrument, da sie Inflationsschutz bieten, steuerliche Vorteile ermöglichen und ein stabiles passives Einkommen durch Mieteinnahmen generieren. Allerdings binden Immobilien erhebliches Kapital und erfordern aktives Management. Eine ausgewogene Altersvorsorge verbindet Immobilien mit anderen Anlageklassen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mietimmobilien generieren laufende Einnahmen und bieten Inflationsschutz
- Finanzierungszinsen, Abschreibungen und Werbungskosten sind steuerlich absetzbar
- Klumpenrisiko vermeiden: Immobilien sollten nicht die einzige Altersvorsorge eines Arztes sein
Ausführliche Antwort
Eine vermietete Immobilie erzeugt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Mieteinnahmen sind nach Abzug von Finanzierungszinsen, Abschreibungen (AfA, i. d. R. 2 bis 3 Prozent pro Jahr auf den Gebäudewert), Verwaltungskosten, Instandhaltung und sonstigen Werbungskosten zu versteuern. In der Finanzierungsphase mit hohem Zinsanteil ist oft eine steuerliche Verlustverrechnung möglich, die das aktive Einkommen aus der Arztpraxis reduziert.
Für Ärzte mit hohem Einkommen ist die steuerliche Hebelwirkung besonders attraktiv: Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 oder 45 Prozent wirkt jeder Euro Werbungskosten doppelt. Nach Tilgung des Kredits und im Rentenalter generiert die Immobilie mieteinnahmen als zusätzliche Rente, die die Versorgungswerk-Rente ergänzt.
Bei der Auswahl einer Anlageimmobilie zählen Lage, Mietrendite (Nettomietrendite von mindestens 3 bis 4 Prozent gilt als Mindestanforderung), Substanz des Gebäudes und Verwaltbarkeit. Immobilienkäufe sollten grundsätzlich konservativ finanziert werden: Ein Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 Prozent und eine Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren reduzieren das Zinsänderungsrisiko.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Immobilien als Altersvorsorge erfordern auch ausreichenden Versicherungsschutz: Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie ggf. eine Mietausfallversicherung sind unverzichtbar. Ärzteversichert berät Ärzte zu einem vollständigen Versicherungspaket für Anlageimmobilien und verhindert, dass ein Schaden das Altersvorsorgekonzept gefährdet.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Vermietung und Verpachtung
- Gesetze im Internet – § 21 EStG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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