Arztpraxen verarbeiten täglich hochsensible Patientendaten und sind damit ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle. Ransomware-Angriffe können den Praxisbetrieb vollständig lahmlegen und zu erheblichen Schäden führen. Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten Arztpraxen zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Seit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur gelten zusätzlich die IT-Sicherheitsrichtlinien der Gematik.
Hintergrund
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat spezifische Empfehlungen für Arztpraxen entwickelt. Zu den Mindestmaßnahmen gehören regelmäßige Datensicherungen, Virenschutz, Firewall, sichere Passwörter und regelmäßige Software-Updates. Bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur müssen zertifizierte Konnektoren und Kartenlesegeräte eingesetzt werden. Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzbehörde gemeldet werden. Regelmäßige Schulungen zum Erkennen von Phishing-E-Mails sind besonders wichtig, da Ransomware-Angriffe auf Arztpraxen häufig über gefälschte E-Mails initiiert werden. Bereits ein unvorsichtiger Klick kann die gesamte Praxis lahmlegen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxisinhaber sollten regelmäßig Schulungen für ihr Team zu IT-Sicherheit und Phishing-Erkennung durchführen. Eine Cyberversicherung deckt Schäden durch Hackerangriffe, Datenverlust und Betriebsunterbrechungen ab. Ärzteversichert berät zu maßgeschneiderten Cyberschutz-Paketen, die auf die spezifischen Risiken von Arztpraxen zugeschnitten sind.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- BSI: IT-Sicherheit für Arztpraxen
- Gematik: IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen
- KBV: Datenschutz in der Arztpraxis
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