Künstliche Intelligenz wird zunehmend in der medizinischen Diagnostik eingesetzt, etwa zur Auswertung von Röntgenbildern, EKGs oder Hautbildern. Zertifizierte KI-Medizinprodukte können die diagnostische Genauigkeit verbessern und den Arzt bei der Befundung unterstützen. Die ärztliche Entscheidungsverantwortung bleibt jedoch vollständig beim Arzt, auch wenn eine KI eingesetzt wird. Fehlerhafte KI-Empfehlungen entlasten den Arzt nicht von seiner Haftung.
Hintergrund
Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) regelt die Zulassung von KI-Medizinprodukten in Europa. KI-Systeme, die eigenständige diagnostische Entscheidungen treffen, gelten als Hochrisiko-KI und unterliegen strengen Anforderungen. Die Vergütung von KI-gestützten Leistungen im GKV-System ist noch nicht vollständig geregelt. Im privatärztlichen Bereich können KI-gestützte Leistungen über analoge GOÄ-Positionen abgerechnet werden. Klinische Studien belegen, dass KI-Systeme bei bestimmten Bildgebungsaufgaben wie der Melanomerkennung eine vergleichbare oder sogar höhere Genauigkeit als erfahrene Dermatologen erreichen können. Dies macht KI zu einem wertvollen Hilfsmittel, nicht zu einem Ersatz für ärztliche Expertise.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte, die KI-Diagnosesysteme nutzen, sollten sicherstellen, dass diese als zertifiziertes Medizinprodukt zugelassen sind. Für Haftungsfragen empfiehlt sich eine Prüfung mit dem Berufshaftpflichtversicherer, ob KI-gestützte Diagnosen im Versicherungsschutz enthalten sind. Ärzteversichert unterstützt bei der Klärung von Versicherungsfragen rund um digitale und KI-basierte Behandlungsmethoden.
Quellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: KI als Medizinprodukt
- Gematik: Digitale Gesundheitsanwendungen
- Bundesärztekammer: Digitalisierung und Haftung
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