Die kieferorthopädische Abrechnung setzt sich aus GKV-Leistungen für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche sowie aus privaten Eigenanteilen für Erwachsene oder Mehrleistungen zusammen. Ein genehmigter Heil- und Kostenplan ist Voraussetzung für die GKV-Abrechnung. Der Patient trägt zunächst eine Eigenanteil von 20 Prozent vor, der nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird. Für Erwachsene und nicht anspruchsberechtigte Patienten erfolgt die Abrechnung vollständig nach GOÄ oder Bema-Sonderpositionen.
Hintergrund
Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen enthält spezifische Positionen für kieferorthopädische Leistungen. Die Indikationsgruppen bestimmen, ob ein Kind GKV-Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung hat. Kieferorthopädische Behandlungen dauern in der Regel zwei bis vier Jahre, was eine sorgfältige Behandlungsplanung und -dokumentation erfordert. Änderungen im Behandlungsverlauf müssen dem HKP angepasst und neu genehmigt werden. Die Behandlungsdokumentation in der Kieferorthopädie umfasst Modellabdrücke, Röntgenbilder und Fotodokumentation zu Beginn, während und nach der Behandlung. Eine vollständige Dokumentation schützt vor Haftungsansprüchen und belegt den Behandlungserfolg.
Praktische Hinweise für Ärzte
Kieferorthopäden sollten ihr Team regelmäßig in den Abrechungsbesonderheiten schulen und aktuelle Bema-Änderungen kennen. Ärzteversichert empfiehlt für KFO-Praxen eine auf die langen Behandlungsverläufe abgestimmte Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Nachhaftungszeit. Auch die Absicherung teurer Behandlungsgeräte und Bracketsysteme durch eine Inhaltsversicherung ist wichtig.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: BEMA-Abrechnung KFO
- Bundeszahnärztekammer: Kieferorthopädie
- Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →