Ärzte mit Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen bei der Kinderbetreuung, da Arztpraxen und Kliniken oft Öffnungszeiten haben, die mit Kitazeiten schlecht vereinbar sind. Verschiedene Betreuungsmodelle und steuerliche Vorteile helfen dabei.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
  • Betriebliche Kinderbetreuungsangebote des Arbeitgebers sind steuerfrei bis bestimmte Grenzen
  • Flexible Betreuungslösungen (Tagespflege, Au-pair, Haushaltshilfe) sind für Ärztehaushalte oft notwendig

Ausführliche Antwort

Für Ärzte sind die Kinderbetreuungskosten eine relevante Steuerposition: Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort oder Au-pair für Kinder unter 14 Jahren können als Sonderausgaben in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro je Kind und Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Für ein Kind mit monatlichen Betreuungskosten von 700 Euro bedeutet das eine Steuerersparnis von rund 1.680 Euro jährlich im Spitzensteuersatz.

Arbeitgeber (Klinik oder eigene Praxis GmbH) können Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder steuerfrei und sozialabgabenfrei als Arbeitgeberleistung übernehmen, wenn der Betrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Dieses Modell ist auch in der eigenen Praxis-GmbH eines niedergelassenen Arztes anwendbar.

Für praktische Betreuungslösungen kommen in Betracht: Betriebskindergärten (in Universitätskliniken weit verbreitet), Kooperationen mit benachbarten Einrichtungen, flexible Tagespflegestellen für Randzeiten und Notfallbetreuung sowie Au-pair-Lösungen für Ärztehaushalte mit unregelmäßigen Arbeitszeiten.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Niedergelassene Ärzte, die Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgabe ihrer Praxis GmbH absetzen möchten, sollten dies mit dem Steuerberater abstimmen. Ärzteversichert berät zudem zu Leistungen der Pflegeversicherung, die ergänzend zur Kinderbetreuung in besonderen Belastungsphasen genutzt werden können.

Quellen und weiterführende Informationen

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