Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung sichert GKV-versicherte Ärzte ab dem 43. Krankheitstag, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Die Berechnung folgt klaren gesetzlichen Regeln, führt aber oft zu einer spürbaren Einkommenslücke.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.512,50 Euro monatlich) begrenzt die maximale Leistung
  • Krankentagegeld der PKV oder eine private Krankentagegeldzusatzversicherung schließt die Lücke

Ausführliche Antwort

Das Krankengeld nach § 47 SGB V wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt, wenn der Arzt in der GKV versichert ist und ein Arbeitsverhältnis besteht. Die ersten 42 Tage übernimmt der Arbeitgeber durch Entgeltfortzahlung. Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 % des Nettoentgelts. Da die GKV eine Beitragsbemessungsgrenze kennt, ist die maximale monatliche Krankengeldleistung 2026 auf etwa 3.920 Euro gedeckelt.

Für einen Assistenzarzt mit einem Bruttogehalt von 5.000 Euro bedeutet das: Krankengeld beträgt 70 % von 5.000 Euro, also 3.500 Euro brutto. Darüber hinaus werden Krankengeldbeiträge einbehalten. Netto bleiben oft 2.700 bis 3.000 Euro, was einer Einkommenslücke von 30 bis 40 % entspricht.

GKV-versicherte Ärzte, die eine solche Lücke schließen möchten, können eine private Krankentagegeldzusatzversicherung abschließen, die ab dem 43. Tag den Differenzbetrag zum früheren Nettoeinkommen zahlt. Alternative: der Wechsel in die PKV, die ein Krankentagegeld bis zur vollen Einkommenshöhe bietet, jedoch eine vollständige Gesundheitsprüfung erfordert.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

GKV-versicherte Ärzte sollten die Einkommenslücke bei Langzeiterkrankung konkret berechnen lassen und eine Entscheidung für oder gegen eine Zusatzversicherung treffen. Ärzteversichert vergleicht Krankentagegeld-Tarife und empfiehlt die passende Absicherung für Ärzte in der GKV.

Quellen und weiterführende Informationen

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