Selbstständige Ärzte erhalten im Krankheitsfall weder Lohnfortzahlung noch GKV-Krankengeld, wenn sie privat versichert sind. Das private Krankentagegeld springt nach einer vereinbarten Karenzzeit ein und zahlt täglich einen fest vereinbarten Betrag. Die Höhe sollte dem Nettoeinkommen entsprechen und laufende Praxiskosten berücksichtigen. Bei Privatärzten ist das Krankentagegeld neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Einkommenssicherung.

Hintergrund

Die Karenzzeit beim Krankentagegeld kann von einem Tag bis zu sechs Wochen gewählt werden. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger die Prämie. Für Ärzte, die noch über einen Angestelltenvertrag Lohnfortzahlung erhalten, kann die Karenzzeit entsprechend gewählt werden. Die maximale Bezugsdauer ist vertragsabhängig und sollte so gewählt sein, dass sie nahtlos mit einer BU-Rente überlappt. Für Ärzte in Anstellung mit Lohnfortzahlung empfiehlt sich eine Karenzzeit von sechs Wochen, da diese die Lohnfortzahlungsfrist abbildet. Dies senkt die Prämie erheblich ohne wesentlichen Verlust an Schutz.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten beim Abschluss eines Krankentagegeldes auf eine ausreichend hohe Tagegeldshöhe, eine angemessene Karenzzeit und eine Nachversicherungsgarantie für steigende Einkommen achten. Ärzteversichert berät zu optimalen Krankentagegeldlösungen und deren Abstimmung mit Berufsunfähigkeitsversicherung und Praxisausfallversicherung.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →