Die Kassenärztliche Vereinigung ist die Körperschaft, über die niedergelassene Vertragsärzte ihre GKV-Leistungen abrechnen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes. Jede erbrachte Leistung wird mit einer Ziffer und einem Punktwert versehen. Der tatsächliche Auszahlungswert pro Punkt hängt vom Regelleistungsvolumen und dem Restleistungsvolumen ab und kann zwischen den Quartalen variieren.

Hintergrund

Das Regelleistungsvolumen begrenzt die voll vergüteten Leistungen eines Vertragsarztes pro Quartal und Patienten. Leistungen über dieses Volumen hinaus werden mit einem geminderten Punktwert vergütet. Die KBV verhandelt jährlich mit dem GKV-Spitzenverband über die Gesamtvergütung, die dann auf die einzelnen KVen verteilt wird. Praxisbesonderheiten und Sonderbedarfe können zu Ausnahmen vom Regelleistungsvolumen führen. Praxisinhaber sollten die von der KV berechneten Abrechnungsergebnisse sorgfältig prüfen und Korrekturen zeitnah anfordern. Fehlerhafte Korrekturen durch die KV können ohne fristgerechten Widerspruch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Niedergelassene Ärzte sollten ihre Abrechnungsquartale systematisch analysieren und Abweichungen vom Vorquartal oder von Fachgruppenmittelwerten hinterfragen. Ärzteversichert empfiehlt, die wirtschaftliche Praxisführung durch ein professionelles Controlling zu begleiten und Versicherungskosten regelmäßig auf Angemessenheit zu prüfen.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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