Zahntechnische Laborleistungen entstehen bei der Herstellung von Zahnersatz, Kronen, Brücken und Prothesen. Diese Kosten werden vom Zahnarzt vorfinanziert und anschließend dem Patienten in Rechnung gestellt, oft als gesonderter Posten neben dem ärztlichen Honorar. Im GKV-Bereich übernimmt die Krankenkasse nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, Mehrkosten für höherwertige Materialien trägt der Patient selbst. Eine transparente Kommunikation der Laborkosten im Heil- und Kostenplan ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hintergrund
Die Kostenstruktur einer Zahnarztpraxis wird stark durch die Laborkosten beeinflusst, die je nach Praxisschwerpunkt zwischen 15 und 30 Prozent des Umsatzes ausmachen können. Eigene Praxislabore bieten größere Kontrolle über Qualität und Kosten, erfordern aber erhebliche Investitionen. Auslandslabore bieten günstigere Preise, sind aber aus Haftungsgründen kritisch zu betrachten. Alle zahntechnischen Materialien müssen den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten deutschen Dentallabor bietet höhere Rechtssicherheit bei Haftungsfragen als die Nutzung von Auslandslaboren. Deutsche Labore unterliegen dem deutschen Medizinprodukte- und Haftungsrecht.
Praktische Hinweise für Ärzte
Zahnärzte sollten ihre Laborkosten regelmäßig benchmarken und auf Effizienz prüfen. Im Heil- und Kostenplan müssen Laborkosten transparent ausgewiesen werden. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Haftungsrisiken aus fehlerhaften Laborprodukten durch eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein müssen.
Quellen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Laborkosten im BEMA
- Bundeszahnärztekammer: Praxiskosten und Betriebswirtschaft
- Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Biomaterialien
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