Die Landarztquote ist ein Instrument zur Bekämpfung des Hausärztemangels in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Sie erlaubt Bewerberinnen und Bewerbern für ein Medizinstudium, bevorzugt zugelassen zu werden, wenn sie sich zur späteren Tätigkeit als Landarzt verpflichten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bis zu 10 Prozent der Studienplätze können über die Landarztquote vergeben werden
- Bewerber verpflichten sich schriftlich zur späteren Tätigkeit als Hausarzt in einem Mangelgebiet für mindestens 10 Jahre
- Bei Nichterfüllung der Verpflichtung drohen Vertragsstrafen bis zu 250.000 Euro
Ausführliche Antwort
Die Landarztquote basiert auf Landesgesetzen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2017 zur Hochschulzulassung in den meisten Bundesländern eingeführt wurden. Das Verfahren läuft über die KV der jeweiligen Bundesländer: Bewerber bewerben sich parallel zum regulären Zulassungsverfahren auf eine Landarzt-Quote-Stelle. Die Auswahlkriterien variieren je nach Bundesland, umfassen aber typischerweise ein Auswahlgespräch, Vorerfahrungen im Landarztwesen (z.B. Pflegepraktikum in einer Landarztpraxis) und die Motivation.
Erfolgreiche Bewerber schließen einen Vertrag mit dem Land, in dem sie sich zur Tätigkeit als Allgemein- oder Kinderarzt (in manchen Ländern auch andere hausärztliche Fächer) in einem unterversorgten Gebiet für mindestens zehn Jahre nach Weiterbildungsabschluss verpflichten. Bei Verletzung dieser Verpflichtung werden im Vertrag festgelegte Vertragsstrafen fällig.
Die Landarztquote ist keine Garantie für einen Studienplatz: Die Quotenplätze sind umkämpft, und die Anforderungen variieren. Langfristig soll sie die Versorgungslücke in ländlichen Regionen schließen, die laut KBV bis 2035 auf über 8.000 fehlende Hausärzte anwachsen könnte.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Wer die Landarztquote nutzt und eine Praxis in einer Mangelregion übernimmt, braucht von Tag eins an umfassenden Versicherungsschutz. Ärzteversichert begleitet Landärzte von der Praxisgründung an und bietet eine speziell auf die Bedürfnisse ländlicher Einzelpraxen zugeschnittene Versicherungsberatung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Landarztquote und Versorgung
- Bundesgesundheitsministerium – Sicherstellung der Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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