Die Leibrente auf eine Immobilie ermöglicht es Eigentümern, ihr Haus oder ihre Wohnung zu verrentieren, also an einen Käufer zu verkaufen, der im Gegenzug eine monatliche Rente zahlt und ein lebenslanges Wohnrecht einräumt. Für Ärzte im Ruhestand kann dieses Modell sinnvoll sein, wenn die Versorgungswerksrente nicht ausreicht und das gebundene Immobilienkapital genutzt werden soll. Die Leibrente ist steuerlich begünstigt, da nur der Ertragsanteil versteuert wird. Die Höhe der Rente hängt vom Immobilienwert und dem Alter des Rentenempfängers ab.
Hintergrund
Das Modell der Immobilienverrentung ist in Deutschland noch wenig verbreitet, gewinnt aber mit dem demografischen Wandel an Bedeutung. Neben der klassischen Leibrente gibt es auch Modelle wie den Immobilienverzehr (reverse mortgage) oder den Teilverkauf. Notar und Grundbucheintrag sichern das Wohnrecht ab. Eine unabhängige Immobilienbewertung ist Grundlage für eine faire Rentenberechnung. Die Höhe der Leibrente hängt von Immobilienwert, Alter und Geschlecht ab. Je älter der Rentenempfänger, desto höher die monatliche Rente, da eine kürzere Lebenserwartung einkalkuliert wird.
Praktische Hinweise für Ärzte
Vor dem Abschluss einer Leibrente sollten Ärzte mehrere Angebote vergleichen und sich von einem unabhängigen Immobilienfachmann beraten lassen. Ärzteversichert empfiehlt, die Leibrente in einem Gesamtkonzept aus Versorgungswerksrente, Kapitalanlage und ggf. privater Rentenversicherung zu planen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Immobilienverrentung
- Bundesministerium der Finanzen: Leibrente und Steuer
- Stiftung Warentest: Leibrente und Immobilienverkauf im Alter
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