Negative Bewertungen auf Portalen wie Jameda, Google oder Doctolib können den Patientenzufluss einer Praxis spürbar beeinflussen. Ärzte haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, rechtswidrige oder falsche Bewertungen löschen zu lassen. Das Verfahren ist jedoch abhängig vom Portal und erfordert ein systematisches Vorgehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und Bewertungen von Personen ohne Arzt-Patienten-Kontakt sind löschungsfähig
- Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (u. a. VI ZR 496/15) die Rechte von Ärzten gegenüber Bewertungsportalen gestärkt
- Portale müssen nach Widerspruch prüfen, ob die bewertende Person tatsächlich Patient war
Ausführliche Antwort
Für eine Löschung muss der Arzt beim Portalbetreiber Widerspruch einlegen und darlegen, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Das Portal ist dann verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und den Bewerter um Stellungnahme zu bitten. Kommt der Bewerter keine nachvollziehbaren Belege vor, muss die Bewertung gelöscht werden. Der Schlüsselprozess geht auf ein BGH-Urteil von 2016 zurück und wurde durch nachfolgende Entscheidungen weiter präzisiert.
Handelt es sich um eine Schmähkritik oder eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, kann der Arzt auch direkt rechtliche Schritte einleiten: Abmahnung durch einen Anwalt, einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage. Bewertungen, die lediglich eine schlechte Meinung widerspiegeln, können dagegen grundsätzlich nicht gelöscht werden, da Meinungsfreiheit gilt. Eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten für solche Verfahren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten Bewertungsportale regelmäßig beobachten und bei problematischen Einträgen sofort reagieren. Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz-Baustein, damit die Kosten für die Rechtsdurchsetzung gegenüber Portalen und anonymen Bewertern abgedeckt sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Arztrecht und Medienrecht
- Gesetze im Internet – BGB Persönlichkeitsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →