Ein strukturiertes Mahnwesen beginnt mit der pünktlichen Rechnungsstellung und klaren Zahlungsfristen auf der Rechnung. Nach Überschreiten der Frist folgen gestaffelte Mahnungen in angemessenen Abständen. Ab der zweiten Mahnung können Mahnkosten berechnet werden, die gesetzlich auf 40 Euro pauschalisiert sind. Bei anhaltender Nichtzahlung kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, der kostengünstig und schnell ist.
Hintergrund
Privatärztliche Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Die Unterbrechung der Verjährung durch Mahnbescheid oder Klage ist wichtig, um Forderungen nicht zu verlieren. Inkassounternehmen können nach erfolgloser eigener Mahnung eingesetzt werden, erhalten aber eine Provision. Datenschutzrechtlich muss die Übergabe von Patientendaten an Dritte besonders sorgfältig gehandhabt werden. Mahnungen sollten klar und sachlich formuliert sein und eine explizite Frist für die Zahlung nennen. Emotionale oder drohende Formulierungen wirken unprofessionell und können Rechtsstreitigkeiten provozieren.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxismanagementsoftware unterstützt das automatisierte Mahnwesen mit konfigurierbaren Mahnläufen. Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die Honorarstreitigkeiten und gerichtliche Mahnverfahren abdeckt, damit Ärzte ihre Forderungen konsequent durchsetzen können.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- Bundesärztekammer: GOÄ und Honorarrecht
- Bundesministerium der Justiz: Mahnverfahren
- Verbraucherzentrale: Mahnschreiben und Mahnkosten
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