Medizinische Geräte wie Ultraschallgeräte, Röntgenanlagen oder Endoskopiegeräte sind teuer, störungsanfällig und für den Praxisbetrieb unverzichtbar. Die Maschinenbruchversicherung schließt die Lücke, die Standard-Inhaltsversicherungen bei technischen Defekten offen lassen. Für praxisintensive Fachrichtungen ist sie ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Maschinenbruchversicherung deckt Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung und mechanischen Defekt
- Standard-Inhaltsversicherungen schließen technische Betriebsschäden häufig explizit aus
- Versichert sind in der Regel alle fest installierten und inventarisierten Geräte bis zu einem vereinbarten Neuwert
Ausführliche Antwort
Arztpraxen sind mit technischen Geräten ausgestattet, deren Neuanschaffungswert oft weit über 100.000 Euro liegt. Ein Defekt an einem Röntgengerät oder einem teuren Operationsmikroskop kann nicht nur hohe Reparaturkosten verursachen, sondern auch den Praxisbetrieb für mehrere Wochen einschränken. Die Maschinenbruchversicherung greift genau in diesem Fall: Sie übernimmt Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten und kann mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kombiniert werden, die auch den Umsatzausfall abdeckt.
Zu den typisch versicherten Schadensereignissen zählen Bedienfehler (zum Beispiel falsches Einschalten), Kurzschluss und Überspannung, mechanischer Bruch sowie Korrosion durch ungewöhnliche äußere Einwirkung. Ausgeschlossen sind dagegen Schäden durch normale Abnutzung und Wartungsmängel. Wichtig ist, dass alle versicherungswürdigen Geräte in einer Geräteliste erfasst und regelmäßig aktualisiert werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten bei der Beschaffung neuer teurer Geräte immer prüfen, ob die Maschinenbruchversicherung automatisch erweitert wird oder ob eine gesonderte Anmeldung erforderlich ist. Ärzteversichert analysiert für medizintechnisch gut ausgestattete Praxen, welche Police die sinnvollste Kombination aus Inhalts- und Maschinenbruchschutz bietet.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Maschinenversicherung
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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