Medizinprodukte in Arztpraxen unterliegen strengen Anforderungen an Wartung, Prüfung und Instandhaltung nach dem Medizinprodukterecht. Betreiber von Medizinprodukten sind verpflichtet, ein Gerätebuch zu führen, Wartungsintervalle einzuhalten und sicherheitstechnische Kontrollen durchzuführen. Für aktive Implantate und bestimmte Geräte sind zusätzliche Anforderungen der MPBetreibV zu beachten. Nicht gewartete Geräte können im Schadensfall zu einer Haftung des Betreibers führen.

Hintergrund

Die Medizinproduktebetreiberverordnung legt fest, welche Geräte wann geprüft werden müssen. Sicherheitstechnische Kontrollen durch zugelassene Prüfer sind für viele Geräteklassen vorgeschrieben. Die Dokumentation muss im Gerätebuch lückenlos erfolgen und bei Kontrollen durch Behörden vorgelegt werden können. Die EU-MDR hat die Anforderungen an Hersteller verschärft, was auch Auswirkungen auf die Betreiberpflichten hat. Wartungsverträge mit den Geräteherstellern bieten planbare Kosten und sichern qualifizierte Wartung durch zertifizierte Techniker. Diese Verträge umfassen oft auch Schulungen für das Praxispersonal.

Praktische Hinweise für Ärzte

Praxisinhaber sollten einen Überblick über alle Medizinprodukte in der Praxis führen und Wartungsintervalle systematisch überwachen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Schäden durch nicht gewartete Geräte unter Umständen nicht von der Berufshaftpflicht gedeckt sind. Eine Geräteversicherung ergänzt den Schutz um technische Defekte und Folgeschäden.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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