Medizinische Fachangestellte haben nach dem Berufsbildungsgesetz Anspruch auf Freistellung für Berufsschule und Prüfungen. Für weiterqualifizierende Fortbildungen wie Fachwirt im Gesundheitswesen oder Praxismanager gibt es Fördermöglichkeiten durch Bundesland, Bundesagentur für Arbeit und den Europäischen Sozialfonds. Praxisinhaber können Fortbildungskosten als Betriebsausgaben absetzen. Eine gut ausgebildete MFA ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil im Ringen um Fachkräfte.

Hintergrund

Die Kammerfortbildungspflicht verlangt von MFAs regelmäßige Weiterbildungen, um die Praxiszulassung nicht zu gefährden. Spezialisierungen wie Phlebologie, Wundmanagement oder Telefonische Gesundheitsberatung eröffnen MFAs Karrierechancen. Die Bundesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigungen bieten Fortbildungsprogramme an. Das Berufsbildungsgesetz schreibt Mindeststandards für die Ausbildung von MFAs fest. Viele Ärztekammern bieten eigene Fortbildungsmaßnahmen für MFAs an, die auf die besonderen Anforderungen von Arztpraxen zugeschnitten sind. Diese sind oft günstiger als private Anbieter und werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen geschätzt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Praxisinhaber sollten ihre MFAs aktiv in Fortbildungen einbinden und dies als Teil der Mitarbeiterbindung verstehen. Ärzteversichert empfiehlt, Fortbildungsmaßnahmen mit dem allgemeinen Praxisversicherungskonzept zu verknüpfen: Gut ausgebildete Mitarbeiter reduzieren Fehlerrisiken und damit potenzielle Haftungsrisiken.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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