Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte wird zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe und dem Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen verhandelt und legt Mindestlöhne, Eingruppierungen und Gehaltssteigerungen fest. Die Gehälter sind nach Berufsjahren und Qualifikation gestaffelt. Eine tarifgebundene Praxis ist verpflichtet, mindestens die Tariflöhne zu zahlen, auch wenn diese regelmäßig erhöht werden. Der Mindestlohn für MFAs liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Hintergrund
Die Tarifbindung in Arztpraxen ist freiwillig, da Praxisinhaber in der Regel nicht tarifgebunden sind. Dennoch gilt der Tarifvertrag als Branchenstandard und die meisten Praxen orientieren sich daran. Zuletzt wurden die Tariflöhne mehrfach erhöht, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Praxen, die unter dem Tarifniveau zahlen, haben zunehmend Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Neben dem Grundgehalt können Praxen durch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur betrieblichen Krankenversicherung das Gesamtvergütungspaket deutlich attraktiver gestalten. Solche Zusatzleistungen erhöhen die Bindung der Mitarbeiter.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxisinhaber sollten die aktuellen Tariflöhne kennen und ihre Gehaltsstruktur regelmäßig anpassen. Ärzteversichert empfiehlt, höhere Personalkosten durch effiziente Versicherungskosten zu kompensieren und regelmäßig alle Praxisversicherungen auf Einsparpotenziale zu prüfen.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- Verband medizinischer Fachberufe: Tarifvertrag MFA
- Bundesärztekammer: Arbeitsbedingungen MFA
- KBV: Praxispersonal Informationen
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