Eine Mitarbeiter-Unfallversicherung ergänzt den gesetzlichen Unfallschutz der Berufsgenossenschaften und schützt Praxisangestellte auch bei privaten Unfällen außerhalb der Arbeitszeit. Als Arbeitgeber können Ärzte eine solche Gruppenpolice für alle Mitarbeiter abschließen, was die Bindung qualifizierter Praxismitarbeiter unterstützt. Die Beiträge trägt in der Regel der Arbeitgeber und kann sie steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ergänzt den gesetzlichen Unfallschutz der Berufsgenossenschaft um private Unfalldeckung
- Als Gruppenpolice für alle Mitarbeiter günstigere Konditionen als Einzelpolicen
- Prämien sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
Ausführliche Antwort
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) über die Berufsgenossenschaften deckt ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Sobald ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit verunglückt, greift dieser Schutz nicht. Eine private Mitarbeiter-Unfallversicherung schließt diese Lücke und zahlt bei Invalidität, Tod oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Unfälle rund um die Uhr.
In einer Arztpraxis sind vor allem MFA, Pflegekräfte und Reinigungspersonal relevante Zielgruppen. Eine Gruppenunfallversicherung kann ab drei versicherten Personen abgeschlossen werden und bietet Invaliditätsgrundsummen zwischen 50.000 und 300.000 Euro. Typische Jahresprämien für eine solche Gruppenpolice liegen je nach Berufsgruppe und Deckungsumfang zwischen 80 und 200 Euro pro versicherter Person. Besondere Klauseln wie erhöhte Taggelder oder Genesungsgeldzahlungen lassen sich flexibel hinzubuchen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Berufshaftpflicht und zur betrieblichen Altersversorgung: Die Unfallversicherung greift ereignisbasiert und zahlt unabhängig von Verschulden oder Krankheit. Sie sollte daher als eigenständige Komponente im Mitarbeiterpaket betrachtet werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, bei Gruppenunfallversicherungen auf weltweiten Geltungsbereich, eine ausreichende Progression (mindestens 350 Prozent) und den Einschluss von Eigenbewegungsklauseln zu achten. Außerdem sollte die Police auf Mitarbeiterfluktuationen reagieren können, also eine einfache An- und Abmeldung einzelner Personen ermöglichen, ohne den gesamten Vertrag neu abschließen zu müssen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Private Unfallversicherung
- BMAS – Gesetzlicher Unfallschutz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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