Die GKV erbringt umfangreiche Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehören alle gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenleistungen, die stationäre Entbindung sowie das Wochenbett. Mutterschaftsgeld wird für die Schutzfristen vor und nach der Geburt gezahlt und beträgt maximal 13 Euro täglich. Für darüber hinausgehende Leistungen wie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Zusatzscreenings besteht kein GKV-Anspruch, diese können als IGeL privat angeboten werden.

Hintergrund

Der Leistungskatalog der GKV in der Schwangerschaft ist durch die Mutterschafts-Richtlinien des G-BA festgelegt. Diese wurden zuletzt aktualisiert und umfassen jetzt unter anderem den erweiterten Ersttrimester-Screening-Anspruch. Hebammen können bis ein Jahr nach der Geburt im Rahmen der GKV in Anspruch genommen werden. Für PKV-versicherte Frauen gelten die Tarife des jeweiligen Versicherers. Neben gesetzlichen Vorsorgeleistungen können niedergelassene Gynäkologen ergänzende IGeL wie das erweiterte Ersttrimesters-Screening anbieten, das über den GKV-Leistungsumfang hinausgeht. Eine transparente Aufklärung ist dabei Pflicht.

Praktische Hinweise für Ärzte

Niedergelassene Gynäkologen sollten ihre Patientinnen frühzeitig über den GKV-Leistungsumfang und mögliche private Zusatzleistungen informieren. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Ärztinnen als Unternehmerin im Mutterschutz besondere Absicherungslücken haben können, die durch individuelle Versicherungsprodukte geschlossen werden sollten.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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