Zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren können als GmbH, gGmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben werden. Für ihre Gründung ist eine Zulassung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung erforderlich. Besonderheiten im Vergleich zu allgemeinmedizinischen MVZ ergeben sich aus dem Berufsrecht der Zahnärzte und den spezifischen BEMA-Abrechnungsregeln. Investoren-MVZ, die von Kapitalgesellschaften betrieben werden, unterliegen besonderen Restriktionen.
Hintergrund
Zahnärztliche MVZ haben in den letzten Jahren durch institutionelle Investoren stark an Bedeutung gewonnen. Dies hat die zahnärztlichen Standesorganisationen auf den Plan gerufen, die eine stärkere Regulierung fordern. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat Leitlinien für die MVZ-Gründung entwickelt. Bei zahnärztlichen MVZ spielen zahntechnische Labore und die Integration spezialisierter Fachkräfte eine besondere Rolle. Die KZBV prüft MVZ-Anträge besonders sorgfältig auf Einhaltung berufsrechtlicher Anforderungen. Eine anwaltliche Begleitung des Gründungsprozesses ist daher unbedingt empfehlenswert.
Praktische Hinweise für Ärzte
Zahnärzte, die ein MVZ gründen oder übernehmen möchten, sollten rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Ärzteversichert unterstützt MVZ-Betreiber bei der Absicherung der gesamten Einrichtung, einschließlich Berufshaftpflicht für alle angestellten Zahnärzte, Inhaltsversicherung und betrieblicher Absicherung.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →