Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende oder fachgleiche Einrichtung, die von zugelassenen Ärzten, Kliniken oder Krankenhäusern betrieben werden darf. Die Gründung ermöglicht strukturierte Zusammenarbeit mehrerer Fachrichtungen und bietet steuerliche sowie organisatorische Vorteile gegenüber der Einzelpraxis.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • MVZ kann als GmbH oder andere Gesellschaftsform gegründet werden und beschäftigt angestellte Ärzte
  • Gründungsberechtigt sind zugelassene Ärzte, Kliniken, Kommunen und gemeinnützige Träger
  • Zulassungsverfahren läuft über den Zulassungsausschuss der KV

Ausführliche Antwort

Die Gründung eines MVZ erfordert zunächst die gesellschaftsrechtliche Gründung, meist als GmbH, mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Anschließend muss beim Zulassungsausschuss der zuständigen KV ein Antrag auf MVZ-Zulassung gestellt werden. Gründungsvoraussetzungen sind mindestens zwei Kassenarztsitze in mindestens zwei verschiedenen Fachrichtungen oder in einer Fachrichtung mit zwei Ärzten.

Im MVZ arbeiten Ärzte als angestellte Mediziner. Das MVZ kann bis zu zehn Vollzeit-Ärzte beschäftigen. Die Anstellungsgenehmigung muss für jeden Arzt separat beim Zulassungsausschuss beantragt werden. Die ärztliche Leitung des MVZ muss ein zugelassener Arzt mit Kassenarztsitz übernehmen.

Steuerlich bietet das MVZ als GmbH die Möglichkeit, Gewinne thesauriert zu versteuern und Körperschaftsteuer (15 Prozent) statt Einkommensteuer zu zahlen. Bei Jahresgewinnen über 250.000 Euro kann dies zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Versicherungsstruktur im MVZ unterscheidet sich von der Einzelpraxis: Berufshaftpflicht muss für alle angestellten Ärzte und die GmbH separat abgeschlossen werden. Ärzteversichert berät MVZ-Gründer zu optimalen Versicherungskonzepten, die alle Ärzte und die Gesellschaft vollständig absichern.

Quellen und weiterführende Informationen

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