Ärzte können neben ihrer Haupttätigkeit zahlreiche Nebentätigkeiten ausüben, sofern diese mit dem Berufsrecht vereinbar sind. Typische Nebentätigkeiten sind Gutachtertätigkeiten, Notarztdienste, Betriebsmedizin, Schulmedizin oder Lehrtätigkeiten. Angestellte Ärzte benötigen die Genehmigung ihres Arbeitgebers für Nebentätigkeiten, die mit der Haupttätigkeit in Konflikt stehen könnten. Einkünfte aus Nebentätigkeiten sind steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben.

Hintergrund

Das Berufsrecht der Ärztekammern regelt, welche Nebentätigkeiten mit dem Arztberuf vereinbar sind. Gewerbliche Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der ärztlichen Qualifikation stehen, können in Konflikt mit der Berufsordnung stehen. Freiberufliche Nebentätigkeiten im medizinischen Bereich sind in der Regel unproblematisch. Steuerlich können Nebentätigkeiten als freiberufliche Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte eingeordnet werden. Bei der Nebentätigkeit als Gutachter oder in der Betriebsmedizin sind separat Rentenversicherungsbeiträge auf diese Einkünfte zu entrichten, falls keine Befreiung vorliegt. Dies ist bei der Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte, die Nebentätigkeiten ausüben, sollten prüfen, ob ihre bestehende Berufshaftpflichtversicherung diese Tätigkeiten einschließt. Für spezifische Nebentätigkeiten wie Gutachtertätigkeit kann eine separate Versicherung erforderlich sein. Ärzteversichert berät zu umfassenden Versicherungslösungen, die alle beruflichen Tätigkeiten abdecken.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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