Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert und nach eigenen Vergütungsregelungen abgerechnet. Es gibt spezifische EBM-Ziffern für Notdienstleistungen, die höher vergütet werden als reguläre Sprechstundenleistungen. Pauschalen für die Dienstteilnahme und Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste kommen hinzu. Hausbesuche im Notdienst werden gesondert vergütet und müssen mit der Besuchsziffer kombiniert werden.

Hintergrund

Die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist in den Landesgesetzen und den KV-Satzungen geregelt. Niedergelassene Vertragsärzte sind in der Regel zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet, können sich aber unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes variiert zwischen den KV-Regionen erheblich. Elektronische Dokumentation über spezielle Notdienstapps ist in manchen Regionen bereits Pflicht. Im Notdienst erbrachte Hausbesuche werden zusätzlich zu den Beratungsleistungen mit eigenen Besuchspauschalen vergütet, die je nach Tageszeit unterschiedlich hoch sind. Eine vollständige Dokumentation der Uhrzeit ist daher wichtig.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten die Abrechnungsregeln ihrer KV für den Notdienst genau kennen und alle erbrachten Leistungen vollständig dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf Notdienstleistungen zu prüfen, da diese häufig spezifische Klauseln erfordern, und verweist auf spezialisierte Tarife.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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