Das Notfalldatenmanagement ermöglicht es, wichtige medizinische Informationen wie Diagnosen, Medikamente, Allergien und Kontaktdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Im Notfall können Rettungskräfte und Ärzte mit einem Heilberufsausweis auf diese Daten zugreifen und lebensrettende Entscheidungen schneller treffen. Die Anlage und Aktualisierung von Notfalldaten ist eine Leistung, die nach EBM gesondert vergütet wird. Datenschutzrechtlich bedarf die Speicherung der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten.

Hintergrund

Das NFDM ist Teil der Telematikinfrastruktur und wird von der gematik betrieben. Hausärzte spielen eine zentrale Rolle beim Aufbau und der Pflege von Notfalldatensätzen. Die Qualität der gespeicherten Daten hängt von der regelmäßigen Aktualisierung durch den behandelnden Arzt ab. Die elektronische Patientenakte (ePA) erweitert das Konzept um umfassendere Gesundheitsdaten, die auch im Notfall verfügbar sein können. Ärzte, die Notfalldatensätze anlegen, sollten ihre Patienten auf die Möglichkeit hinweisen, diese jederzeit wieder löschen zu lassen. Die informierte Einwilligung ist Grundvoraussetzung für die NFDM-Nutzung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Praxen sollten das NFDM aktiv anbieten und Patienten über die Möglichkeiten informieren. Die Abrechnung der NFDM-Leistung sollte konsequent durchgeführt werden. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Datenpannen im NFDM-Bereich durch eine Cyberversicherung abgedeckt sein sollten.

Quellen

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