Online-Terminbuchungssysteme ermöglichen Patienten, rund um die Uhr Termine zu buchen, ohne die Praxis anzurufen. Sie entlasten das Praxispersonal erheblich und reduzieren Wartezeiten. Für die Einführung sind Datenschutz nach DSGVO, Integration in das Praxisverwaltungssystem und Benutzerfreundlichkeit entscheidende Kriterien. Die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Terminbuchungssystems der KBV (116117 App) ergänzt proprietäre Lösungen.
Hintergrund
Viele Praxisverwaltungssysteme bieten integrierte Online-Terminbuchungsmodule oder Schnittstellen zu externen Anbietern. Datenschutzrechtlich müssen Patientendaten innerhalb der EU verarbeitet und der Anbieter als Auftragsverarbeiter nach DSGVO eingebunden werden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung kann für hochsensible Termindaten erforderlich sein. Anonyme Buchungen ohne Preisgabe der Diagnose sind aus Datenschutzsicht zu bevorzugen. Praxen sollten einen Teil ihrer Kapazitäten für kurzfristige Termine reservieren, die nicht online buchbar sind. Dies stellt sicher, dass auch Notfallpatienten zeitnah behandelt werden können.
Praktische Hinweise für Ärzte
Bei der Auswahl eines Terminbuchungssystems sollten Praxen auf DSGVO-Konformität, faire Vertragskonditionen und einfache Integration ins PVS achten. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Digitalisierung der Praxis auch Cyberrisiken durch eine entsprechende Versicherung abzudecken.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- KBV: Digitale Terminbuchung
- Bundesbeauftragter für Datenschutz: DSGVO in Arztpraxen
- Gematik: Terminservice
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