Lasergeräte in der Ophthalmologie gehören zu den teuersten medizintechnischen Investitionen in der ambulanten Versorgung. Excimerlaser für die refraktive Chirurgie oder Lasergeräte für die Netzhaut- und Glaukomuntersuchung kosten mehrere hunderttausend Euro. Die Finanzierung erfolgt meist über Bankdarlehen oder Leasing. Für die Abschreibung gelten die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, die für medizinische Geräte in der Regel Abschreibungszeiträume von fünf bis acht Jahren vorsehen.
Hintergrund
Augenheilkunde ist eine der technologieintensivsten Fachrichtungen in der Medizin. Neue Geräte wie OCT-Angiographen oder Femtosekundenlaser kommen regelmäßig auf den Markt und machen Altgeräte schnell veraltet. Leasingmodelle bieten mehr Flexibilität bei technologischem Wandel, sind aber langfristig teurer als Kauf. Die Investitionsplanung muss die Betriebskosten und regelmäßige Wartungsverträge einbeziehen. Vor der Investition in ein Lasergerät sollte eine Marktanalyse zeigen, wie viele Patienten im Einzugsgebiet die jeweilige Behandlung nachfragen würden. Dies sichert eine realistische Rentabilitätsprognose.
Praktische Hinweise für Ärzte
Vor einer Großinvestition sollten Augenärzte eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse erstellen. Ärzteversichert empfiehlt, teure Geräte durch eine Elektronik- oder Maschinenversicherung abzusichern, die auch technische Defekte und Bedienungsfehler abdeckt. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt bei Geräteausfall vor Umsatzeinbußen.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft
- Bundesministerium der Finanzen: AfA-Tabellen
- Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Investitionsfinanzierung
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