Das Patientenrechtegesetz von 2013 hat die Rechte von Patienten umfassend kodifiziert und in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Es regelt den Behandlungsvertrag, die Informations- und Aufklärungspflichten, die Dokumentationspflichten sowie das Recht auf Einsicht in Patientenunterlagen. Ärzte sind verpflichtet, Patienten rechtzeitig und verständlich über alle wesentlichen Umstände der Behandlung aufzuklären. Bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann auch eine korrekte Behandlung haftungsrechtliche Folgen haben.
Hintergrund
Das Patientenrechtegesetz hat die Haftungsrechtsprechung zu Behandlungsfehlern gesetzlich kodifiziert und dabei auch die Beweislastverteilung geregelt. Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um: Der Arzt muss dann beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war. Die Dokumentationspflicht hat sich erhöht, und fehlende Dokumentation kann als Indiz für einen Fehler gewertet werden. Patienten haben das Recht, unverzüglich Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu nehmen. Das Patientenrechtegesetz hat erstmals einen einheitlichen Rahmen für den Behandlungsvertrag geschaffen und gibt Patienten klare rechtliche Grundlagen für ihre Ansprüche. Ärzte, die diese Rechte kennen, können potenzielle Konflikte frühzeitig entschärfen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxen sollten standardisierte Aufklärungsbögen verwenden, die alle relevanten Risiken abdecken, und den Aufklärungsprozess sorgfältig dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung, die auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche aktiv unterstützt.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Patientenrechtegesetz
- Bundesärztekammer: Patientenrechtegesetz im Überblick
- KBV: Patientenrechte in der Praxis
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