Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie zustimmt oder ablehnt. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, den in einer wirksamen Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachten Willen des Patienten zu respektieren und umzusetzen. Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und handschriftlich unterzeichnet sein. Ärzte sollten im Aufklärungsgespräch auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinweisen.

Hintergrund

Das Betreuungsrecht regelt die Patientenverfügung in Paragraf 1827 BGB. Eine Patientenverfügung ist nur dann verbindlich, wenn sie auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft. Unklare oder nicht auf die Situation passende Verfügungen müssen im Mutmaßlichen Willen des Patienten interpretiert werden. Die Bundesärztekammer hat Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen entwickelt. Ärzte sollten Patienten ermutigen, eine Patientenverfügung möglichst konkret zu formulieren und regelmäßig zu aktualisieren. Eine allzu vage Formulierung kann im Ernstfall zu Auslegungsproblemen führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten Patientenverfügungen sorgfältig auf ihre Anwendbarkeit prüfen und im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Patientenverfügung als Arzt frühzeitig zu erstellen und gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht im Rahmen der persönlichen Absicherung zu regeln.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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