Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem eine Person einer anderen das Recht überträgt, in ihrem Namen rechtliche, medizinische und finanzielle Entscheidungen zu treffen, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Ohne eine solche Vollmacht müsste ein Gericht einen Betreuer bestellen, was zeitaufwendig und kostspielig ist. Die Vorsorgevollmacht kann handschriftlich oder notariell beglaubigt werden, je nach Umfang der Vollmachten. Eine Kombination mit einer Patientenverfügung und einem Testament ist empfehlenswert.

Hintergrund

Das Betreuungsrecht wurde 2023 reformiert und die Anforderungen an Vorsorgevollmachten angepasst. Das Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ermöglicht die Registrierung, damit Gerichte und Behörden die Vollmacht im Bedarfsfall finden können. Ärzte sollten Patienten auf die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht hinweisen, besonders bei schwerwiegenden Erkrankungen. Die Vollmacht sollte alle wesentlichen Lebensbereiche abdecken. Nur wenige Prozent der Deutschen haben eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellt, obwohl die Notwendigkeit bei unerwarteten Erkrankungen oder Unfällen sofort eintreten kann. Ärzte sollten als Vorbilder in diesem Bereich aktiv vorangehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten selbst eine Vorsorgevollmacht für ihre eigene Person erstellen und ihre Patienten auf diese Möglichkeit hinweisen. Ärzteversichert empfiehlt, die Vorsorgevollmacht als Teil eines umfassenden Vorsorgepakets zu betrachten, das auch Pflegezusatzversicherung und Pflegetagegeld umfasst.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →