Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf Antrag bei der Pflegekasse festgestellt. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Im Anschluss findet eine Begutachtung durch einen Gutachter des MDK zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung statt. Der Pflegegrad von 1 bis 5 richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegeleistungen.

Hintergrund

Das neue Pflegegradmodell seit 2017 berücksichtigt kognitive und psychische Beeinträchtigungen stärker als das frühere Pflegestufenmodell. Demenzerkrankungen werden jetzt umfassend berücksichtigt. Widersprüche gegen Pflegegradentscheidungen sind möglich und führen häufig zu Verbesserungen. Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung, zum Beispiel durch Führen eines Pflegetagebuchs, ist wichtig. Detaillierte Angaben zu den Einschränkungen im Alltag sind entscheidend für die Einstufung. Ein Pflegetagebuch, das über mehrere Wochen geführt wird, liefert der Begutachtung wichtige und glaubwürdige Informationen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Hausärzte spielen eine wichtige Rolle beim Pflegegrad-Verfahren, indem sie medizinische Unterlagen bereitstellen und die Begutachtung vorbereiten helfen. Ärzteversichert empfiehlt, die eigene Pflegeabsicherung nicht vom GKV-Pflegesystem allein abhängig zu machen, sondern eine private Pflegezusatzversicherung als Ergänzung abzuschließen.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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