Die Kosten für ein Pflegeheim sind erheblich und werden nur teilweise von der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt. Der sogenannte Eigenanteil, den Bewohner selbst tragen müssen, liegt deutschlandweit im Durchschnitt bei über 2.000 Euro monatlich und steigt seit Jahren kontinuierlich an.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad feste Leistungsbeträge (Pflegegrad 2: 770 Euro, Pflegegrad 5: 2.005 Euro monatlich für vollstationäre Pflege), der Rest ist Eigenanteil
- Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), also der Anteil, den alle Heimbewohner unabhängig vom Pflegegrad selbst tragen, wird durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) seit 2022 stufenweise reduziert
- PKV-Versicherte haben Anspruch auf höhere Pflegeleistungen aus ihrer privaten Pflegeversicherung (PPV), die je nach Tarif über den gesetzlichen Beiträgen liegt
Ausführliche Antwort
Die Gesamtkosten eines Pflegeheims setzen sich aus dem Pflegekostenanteil, dem Unterkunfts- und Verpflegungsanteil, dem Investitionskostenanteil und möglichen Aufschlägen für Einzelzimmer oder besondere Leistungen zusammen. Die Pflegeversicherung erstattet nur den Pflegekostenanteil, die übrigen Kosten trägt der Bewohner vollständig selbst.
Wer die Kosten nicht tragen kann, kann nach § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Vor einer Sozialamtleistung werden jedoch eigenes Vermögen (Schonbetrag: 10.000 Euro), Einkommen und unter bestimmten Umständen auch das Vermögen unterhaltspflichtiger Kinder herangezogen. Seit 2020 gilt allerdings ein jährlicher Selbstbehalt von 100.000 Euro für Kinder.
Zur Finanzierungsvorsorge bieten sich eine private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung), der Aufbau eines zweckgebundenen Pflegegeldkontos oder die Immobilienliquidität als Optionen an. Ärzte, die Angehörige im Pflegeheim haben, sollten steuerlich prüfen, ob Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden können.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die eigene Pflegeabsicherung ist auch für Ärzte ein unterschätztes Risiko. Ärzteversichert berät zu privaten Pflegezusatzversicherungen und hilft dabei, die bestehende Altersvorsorge um eine passende Pflegekomponente zu ergänzen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegeversicherung Leistungen
- Gesetze im Internet – § 43 SGB XI Vollstationäre Pflege
- Gesetze im Internet – § 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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